Mesonic:GP Anlage der Zentral-Filial-Lösungen

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Inhaltsverzeichnis

Anlage der Zentral-Filial-Lösungen

Mehr Themen:

  • Aufgabe
  • Voraussetzungen
  • Ablauf
  • Verwandte Themen

Aufgabe

Grundsätzlich muss bei der Anlage der Anlage eines Personenkontos entschieden werden, ob das Konto in der FIBU und / oder FAKT als Hauptkonto oder als Nebenkonto gelten soll.

Ein FAKT-Nebenkonto hat dieselben FAKT-Parameter, wie z.B. denselben zuständigen Vertreter, dieselbe Preisliste, denselben Belegendrabatt, dieselbe Belegart, etc. Für die FIBU würde ein Subkonto bedeuten, dass es zwar in der FAKT als Lieferadresse herangezogen werden kann, die Offene Post aber automatisch in der FIBU dem Hauptkonto (der Zentrale) zugewiesen wird.

Ein Beispiel wäre wenn eine Firma eine Zentrale hat und mehrere Zweigstellen. Der Zahlungsverkehr soll über die Zentrale gehen, die Lieferungen sollen aber direkt an die Zweigstellen (Filialen) erfolgen. Die Filialen haben somit einen eigenen FAKT-Stamm aber sind über den FIBU-Stamm mit der Zentrale verknüpft.

Lieferantenbestellung
Zentrale = Offene Post
     (Hauptkonto)
Lieferadresse = Zweigstelle
     (Subkonto)


Bei der Anlage der Konten für die Zentral-Filial-Lösung gelten aber auch die gleichen Überlegungen (Aufgaben) wie für die Anlage von Hauptkonten.Planung der Personenkonten

Achtung: Sobald ein Personenkonto bei der Anlage als Subkonto mit einem anderen Konto verknüpft wurde, kann die Verknüpfung nicht mehr geändert werden.


Voraussetzungen

Um eine Zentral/Filial-Lösung für Lieferanten oder Personenkonten anzulegen, müssen bereits folgende Datenbereiche existieren:

BKZs Jedes Hauptkonto muss einer Bilanzposition zugeordnet werden. Personenkonten MÜSSEN im BKZ-Bereich 1000-1999 (Bilanz - AKTIV) oder 2000-2999 (Bilanz - PASSIV) liegen. Achtung: Für Personenkonten werden in der Bilanz nicht die Einzelsummen, sondern eine Gesamtsumme pro BKZ ausgewiesen. Daher ist es notwendig die BKZ so anzulegen, dass z.B. alle Inlandslieferanten, alle Auslandslieferanten zu einer BKZ zusammengefasst werden.

BWAs Die Eintragung einer BWA-Zahl ist optional und für die Funktionalität der Finanzbuchhaltung nicht unbedingt erforderlich. Sind aber zusätzliche Auswertungen (neben den Bilanzen) gewünscht, bietet sich die BWA-Zahl (es können pro Konto 3 verschiedene BWAs hinterlegt werden) als Kontengruppierungskennzeichen an.

Zahlungskonditionen Unbedingt erforderlich ist es, dass die Zahlungskonditionenzeilen bereits angelegt wurden. Im Zuge der Anlage eines Personenkontos können jedem Personenkonto bis zu zwei Konditionenzeilen zugeordnet werden. Die Zahlungskonditionen können beim Belegerfassen und beim Buchen von DF bzw. DZ jederzeit noch verändert werden.

Preislisten Unbedingt erforderlich ist es, dass die Preislisten vor der Anlage eines Personenkontos definiert werden.

Unternehmensstamm Unbedingt erforderlich ist es, dass der Unternehmensstamm (d.h. die Sammlung aller im Unternehmen verwendeten Steuersätze und Steuerkonten) bereits angelegt wurde.

Belegart Um beim Personenkonto eine Standard-Belegart eintragen zu können müssen diese zunächst angelegt werden.


Ablauf

Die Anlage der Konten, die für eine Zentral-Filial-Lösung gebraucht werden, funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie die Anlage aller anderen Personenkontenarten. (Planung der Personenkonten)


Verwandte Themen

Planung der Lieferantenkonten (Inland/Ausland/EU-Mitgliedsstaaten) Planung der Kundenkonten (Inland/Ausland/EU-Mitgliedsstaaten) Anlage der Debitorischen Kreditoren